Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur digitalen Vignette in Österreich. Können Sie Ihre Frage nicht finden? Kontaktieren Sie uns. Zur Auswahlmatrix | Zur Leistungsübersicht

Allgemeine Fragen

Was ist die digitale Vignette und wie unterscheidet sie sich von der Klebevignette?

Die digitale Vignette ist seit 2018 die offizielle Mautlösung für österreichische Autobahnen. Sie ist elektronisch mit dem Kennzeichen Ihres Fahrzeugs verknüpft und muss nicht physisch am Fahrzeug angebracht werden. Die Kontrolle erfolgt automatisch durch Kennzeichenerfassung. Die frühere Klebevignette wurde abgeschafft.

Wie lange ist die Jahresvignette gültig?

Die Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres – also insgesamt 14 Monate. Eine Jahresvignette 2025 gilt beispielsweise vom 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2026.

Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Nein. Die digitale Vignette ist fest an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Bei einem Fahrzeugwechsel oder Kennzeichenwechsel benötigen Sie eine neue Vignette.

Wo kann ich die digitale Vignette kaufen?

Die Vignette können Sie kaufen bei: ASFINAG-Website (shop.asfinag.at), ASFINAG-App, Tankstellen (Shell, OMV, BP, Avanti u.a.), Tabak-Trafiken (über 4.000 Standorte), Automobilclubs (ÖAMTC, ARBÖ), Grenzübergängen und ausgewählten Verkaufsstellen in Nachbarländern.

Kontrolle und Strafen

Wie wird die Vignette kontrolliert?

Die Kontrolle erfolgt automatisch durch stationäre Kennzeichenerfassungsanlagen an Mautstellen sowie durch mobile Kontrolleinheiten der ASFINAG. Das Kennzeichen wird mit der Datenbank der gültigen Vignetten abgeglichen. Eine visuelle Kontrolle durch Beamte ist ebenfalls möglich.

Was passiert, wenn ich ohne gültige Vignette fahre?

Ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Straßen zu fahren ist eine Verwaltungsübertretung. Es wird eine Ersatzmaut von 120 € (bei Zahlung vor Ort) oder bis zu 240 € (bei späterer Zahlung) fällig. Zusätzlich kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.000 € verhängt werden.

Was ist die Ersatzmaut und wie wird sie berechnet?

Die Ersatzmaut ist eine Pauschalgebühr, die bei Fahrt ohne gültige Vignette erhoben wird. Sie beträgt 120 € bei sofortiger Zahlung vor Ort oder 240 € bei Zahlung per Zahlschein innerhalb von 4 Wochen. Weitere Details finden Sie in unseren Richtlinien.

Kaufprozess

Kann ich das Startdatum der Vignette selbst wählen?

Ja, beim Online-Kauf und per App können Sie ein Startdatum bis zu 18 Tage im Voraus wählen. Das Startdatum ist der erste Tag der Gültigkeit. An Verkaufsstellen (Tankstelle, Trafik) beginnt die Gültigkeit in der Regel sofort oder am nächsten Tag.

Kann ich die Vignette zurückgeben oder stornieren?

Eine Rückgabe oder Stornierung ist grundsätzlich nicht möglich, sobald die Vignette aktiviert wurde. Bei Online-Kauf mit zukünftigem Startdatum kann eine Stornierung innerhalb kurzer Zeit möglich sein – kontaktieren Sie dazu direkt die ASFINAG. Wir als Informationsportal können keine Stornierungen vornehmen.

Wie kann ich prüfen, ob meine Vignette gültig ist?

Sie können die Gültigkeit Ihrer Vignette auf der ASFINAG-Website unter dem Punkt „Vignettenabfrage" prüfen. Geben Sie dazu das Kennzeichen und das Zulassungsland ein. Die Abfrage ist kostenlos und zeigt Ihnen die aktuelle Gültigkeitsdauer.

Sonderfälle

Benötige ich als ausländischer Fahrer eine österreichische Vignette?

Ja. Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge auf österreichischen Autobahnen, unabhängig vom Zulassungsland. Auch Fahrzeuge mit deutschen, schweizer oder anderen ausländischen Kennzeichen müssen eine gültige österreichische Vignette haben.

Gilt die Vignette auch für Mietwagen?

Ja, die Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, nicht an den Fahrer. Wenn Sie ein Mietfahrzeug nutzen, prüfen Sie beim Mietanbieter, ob bereits eine gültige Vignette vorhanden ist. Viele österreichische Mietwagenunternehmen statten ihre Fahrzeuge mit Jahresvignetten aus.

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